Neu ab 2015

Mehr Pflichten für die Besitzer von Heizöltankanlagen
Neue Verordnung macht eine Überprüfung der Öltankanlagen sinnvoll

 

 

Würzburg/Berlin im November 2014

Im Mai 2014 ist vom Bundesrat eine neue Regelung namens „AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ verabschiedet worden, welche voraussichtlich Mitte 2015 in Kraft treten wird. Diese neue Verordnung kann durchaus weitreichende Konsequenzen für viele private Besitzer von Ölheizungen haben. Unter dem etwas umständlich klingenden Namen der neuen Verordnung werden die bestehenden 16 Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst. Mit konkreten Folgen für private Ölheizer, denn diese sind nun de facto verpflichtet, ihre Tankanlage auf technische Mängel überprüfen zu lassen. Wird diese Überprüfung nicht vorgenommen, ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich selbst haftbar. Und zwar nicht nur für die Schäden an seinem Gebäude, sondern auch für alle verursachten Umweltschäden. Die Öltankversicherung - falls überhaupt abgeschlossen – kommt bei Vernachlässigung der Überprüfungspflichten des Betreibers für die Schäden zumeist nicht mehr auf.

 

Die neue Verordnung hat ihre Tücken: Die offizielle Überprüfungspflicht für Heizöltankanlagen ab 1.000 Liter Fassungsvermögen, welche im Keller installiert sind, wurde zwar nicht wörtlich in die aktuelle Regelung geschrieben, doch de facto fordert die neue AwSV genau das. Nach Aussage des Bundesverbandes Lagerbehälter e.V. betrifft die neue Regelung mindestens vier Millionen Heizöl-Tankanlagen im gesamten Bundesgebiet, die mehr als 20 Jahre Laufzeit auf dem Buckel haben. „Zuzüglich einer halben Million Tanks, welche sogar schon die 30 Jahre überschritten haben“, ergänzt Dr. Wolfram Krause vom Bundesverband. Die neugeschaffene Verordnung besagt, dass sowohl die Installation wie auch die Instandhaltung und regelmäßige Wartung privater Öltankanlagen durch Fachbetriebe durchgeführt werden muss, welche über eine so genannte WHG-Zertifizierung verfügen (= Offizielle Befähigung, Arbeiten an Heizöl-verbraucheranlagen durchzuführen). Viele Heizungsfachbetriebe besitzen eine solche spezielle Zertifizierung nicht. Millionen Altanlagen in ganz Deutschland wurden daher weder von zertifiziertem Fachpersonal installiert noch seither gewartet. Zumal, wenn sich der Wohnort nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet, war das bislang auch nicht notwendig.

 

 

Mit der neuen Regelung ändert sich das nun schlagartig: Denn wenn eine alte Heizöltankanlage nicht den technischen Anforderungen entspricht, hat der Hausherr mit massiven Konsequenzen zu rechnen. Zunächst einmal ist er persönlich haftbar für die Umweltschäden und kann im Sinne einer Ordnungswidrigkeit juristisch verfolgt werden. Und obendrein bleibt er höchstwahrscheinlich auf dem Schaden an seinem Gebäude sitzen, denn auch Heizöltankanlagen-Versicherungen decken nur noch Fälle, bei denen im Vorfeld eine fachgerechte Überprüfung durchgeführt wurde. Interessant auch in Sachen Altanlagen: Nach 30 Jahren Betriebszeit erlischt grundsätzlich jegliche Herstellerhaftung.

 

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