Folgende Vorschriften gelten gem. der VAwS

Heizöllagerung
Zur Verwendung und Bevorratung von Heizöl EL ist eine Öllageranlage erforderlich. Dafür gibt es unterschiedliche Öltanks und -tanksysteme für nahezu jeden
Anwendungsfall. Die Auswahl erfolgt nach den jeweiligen baulichen Gegebenheiten, den persönlichen Vorlieben sowie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Erdtanks sind regelmäßig alle 5 Jahre einer Sachverständigenprüfung
Die Öltanks werden ein- oder doppelwandig aus Stahl und/oder Kunststoff am Lagerort hergestellt oder werksgefertigt angeliefert.
- Bei der Heizöllagerung gilt immer das Prinzip der doppelten Sicherheit. Bei unterirdischen Behältern wird dies durch Doppelwandigkeit mit Lecküberwachung und besondere Sicherheitsvorschriften beim Verlegen der Rohrleitungen (z. B. selbstsichernde Saugleitung als Einstranganlage) realisiert. Bei oberirdischen Behältern stehen einwandige Tanks in einem öldichten Auffangraum (länderspezifische Ausnahmen bei GFK-Tanks). Doppelwandige Tanks brauchen nicht in einem öldichten Auffangraum aufgestellt zu werden, sie erfüllen durch die Doppelwandigkeit die geforderten Sicherheitsstandards.
- Bis zu 5000 Liter Heizöl dürfen direkt in dem Raum gelagert werden, in dem auch das Heizgerät steht. Lediglich ein Meter Abstand muss zwischen Heizkessel und Tank eingehalten werden.
- Eingebaute Grenzwertgeber gewährleisten mit der selbsttätig schließenden Abfüllsicherung des Tankwagens die gesetzlich vorgeschriebene Überfüllsicherung.
- Heberschutzeinrichtungen wie Membranantiheberventile, Magnetventile oder bei nichtkommunizierenden Behältern Fußventile am Saugleitungsende verhindern ein eventuelles Aushebern des Tankinhalts.
Stand: 29. Juli 2009 (Fachbereich Technik, AJE)
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